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Verschmelzung: Webasto Austria AG Hrb17.08.2011 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 16.08.2011)

Auf einen Blick

Text

Webasto AG, Gauting, Ungenannte Str. ??, D-82131 Stockdorf. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan samt Satzung der Webasto SE zwischen ihr und der Webasto Austria AG, Wiener Neustadt, Österreich (österreichischen Firmenbuch unter FN 365615 w ) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. Ferner wird gemäß § 5 SEAG folgendes bekannt gemacht (die Gesellschaft hat die Bekanntmachung beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht): Die Webasto Austria AG mit dem Sitz in Wiener Neustadt (eingetragen unter FN 365615w beim österreichischen Firmenbuch) als übertragende Gesellschaft und die Webasto AG mit dem Sitz in Gauting, Landkreis Starnberg (Amtsgericht München HRB 80078) als aufnehmende Gesellschaft beabsichtigen, die beiden Gesellschaften zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme nach Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO). Die Offenlegung des Entwurfs des Verschmelzungsplans von Seiten der übertragenden Gesellschaft erfolgt am 10. August 2011 beim österreichischen Firmenbuch und kann dort in der Urkundensammlung zu FN 365615w eingesehen werden. Die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft werden überdies auf ihre Rechte gemäß § 22 UmwG hingewiesen und können unter nachfolgender Anschrift eine kostenlose Auskunft über die Modalitäten des Gläubigerschutzes erlangen: Webasto AG, Ungenannte Str. ??, D-82131 Stockdorf/Gauting Für etwaige Anleihegläubiger der Webasto AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für etwaige Inhaber von mit Sonderrechten ausgestaffeten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen der Webasto AG) gemäß Art. 24 Abs. lit. b) und c) SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 SEAG finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Webasto SE in Deutschland ist. Ein Hinweis auf die Rechte von Minderheitsaktionären nach § 6, 7 SEAG entfällt, da die Webasto AG nicht übertragende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der SE im Inland belegen ist. Zudem verfügt die Webasto AG nicht über Minderheitsaktionäre i.S.v. Art. 21 lit. d) SE.-VO i.V.m. Art. 24 Abs. 2 SE-VO. Künftige Firma der SE wird sein Webasto SE mit dem Sitz in Gauting, Landkreis Starnberg.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Webasto AG, Stockdorf.

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