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Verschmelzung: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG Hrb07.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.05.2011)
Auf einen Blick
Text
market maker Software AG,
Ungenannte Str. ??, D-67655 Kaiserslautern
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.04.2011 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.04.2011 mit der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81011) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: market maker Software AG, Kaiserslautern.