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Verschmelzung: Halliburton Germany Verwaltungsgesellschaft mbH · Name: Halliburton Holding Germany GmbH & Co. KG Hrb02.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Halliburton Holding Germany II GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-29227 Celle. Firma geändert, nun: Halliburton Holding Germany GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Halliburton Germany Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 101983) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Halliburton Holding Germany GmbH & Co. KG, Celle.

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