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Verschmelzung: Raiffeisen-Warengenossenschaft Beelen-Ennigerloh eG Hrb02.02.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 423: Raiffeisen-Warengenossenschaft Milte eG, Warendorf (Ungenannte Str. ??, D-48231 Warendorf). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.06.2015 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.06.2015 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Beelen-Ennigerloh eG mit Sitz in Beelen (Amtsgericht Münster GnR 418) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen-Warengenossenschaft Milte eG, Warendorf.

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