Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: market maker Software AG Hrb23.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.05.2011)
Auf einen Blick
Text
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der market maker Software AG mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslauter, HRB 2442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt a. Main.