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Verschmelzung: UDO BÄR GmbH & Co. KG Hrb11.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.05.2012)
Auf einen Blick
Text
BÄR Büro- und Betriebseinrichtung Verwaltung GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-47051 Duisburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit der UDO BÄR GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 6056) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BÄR Büro- und Betriebseinrichtung Verwaltung GmbH, Duisburg.