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Verschmelzung: Ceyoniq Technology GmbH Hrb09.11.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 40943: Ceyoniq Innovations GmbH, Ungenannte Str. ??, D-33613 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.11.2016 mit der Ceyoniq Technology GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 37641) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.11.2016 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ceyoniq Innovations GmbH, Bielefeld.

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