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Satzung Hrb13.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2014)

Auf einen Blick

Text

HRB 129842: Alphaform AG, Feldkirchen bei München,
Landkreis München, Kapellenstr. 10, 85622 Feldkirchen b. München
. Die Hauptversammlung vom 05.06.2014 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 27.05.2010, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, die Aufhebung des Bedingten Kapitals vom 08.06.2000, die Aufhebung des Bedingten Kapitals vom 25.05.2001, die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) sowie der §§ 1 (Entstehung), 6 (Beschlüsse Vorstand), 10 (Beschlüsse Aufsichtsrat), 11 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) und 13 (Einberufung Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 27.05.2010 (Genehmigtes Kapital 2010/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 04.06.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.925.000 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I). Das Bedingte Kapital 2000/I und das Bedingte Kapital 2001/I wurden aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2014 um 2.925.000 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I). Das Bedingte Kapital dient der Bedienung von Options- und Wandelrechten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Alphaform AG, Feldkirchen.

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