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Formwechsel: Aachener Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH Hrb16.10.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 1468: Aachener Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG., Ungenannte Str. ??, D-52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung in die Aachener Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aachener Nachrichten Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG., Aachen.

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