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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg12.10.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG Tübingen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, den 28. November 2023 um 17.30 Uhr stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der N.E.S.T Bauprojektierung und Vermietung AG ("nestbau AG") ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Ungenannte Str. ??, D-72072 Tübingen ÖPNV-Haltestellen: Landestheater (Linien 1, 4, 8) oder Blaue Brücke (Linien 1, 3, 4, 5, 8, 13, 16, 31, 34) Fußweg vom Hauptbahnhof Tübingen: 700 m (10 min) Bitte beachten: Der Einlass beginnt um 16.45 Uhr und endet mit Beginn der Versammlung um 17.30 Uhr! Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt. Tagesordnung TOP 1 Bericht des Vorstands TOP 2 Bericht des Aufsichtsrats zur Vorstandssuche TOP 3 Beschlussfassung über den Abschluss der auf der Hauptversammlung vom 23.06.2023 beschlossenen Kapitalerhöhung Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand: "Die am 23.06.2023 beschlossene Kapitalerhöhung, wonach das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.129.500 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 940.000 auf bis zu EUR 6.069.500 durch Ausgabe von bis zu 9.400 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von je 100 Euro erhöht wird, wird mit dem 28.11.2023 erreichten Stand von Zeichnungen abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, die zur Eintragung in das Handelsregister notwendigen Maßnahmen durchzuführen". Weitere Angaben und Hinweise Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei - sie bedarf in jedem Fall der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung). Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Ungenannte Str. ??, D-72070 Tübingen, zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der/die Antragsteller/in hat nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber/in der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse http://hauptversammlung.nestbau.ag unverzüglich zugänglich gemacht. Anträge von Aktionär/innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG Jede Aktionärin/jeder Aktionär hat das Ungenannte Str. ??, D-72070 Tübingen zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin/des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse http://hauptversammlung.nestbau.ag unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Tübingen, im Oktober 2023 N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG Vorstand: Gunnar Laufer-Stark Vollmacht * zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen Hiermit bevollmächtige ich, ...................................................................................................................................................... ( Ihr Vorname, Name, Wohnort) Frau / Herrn (= bevollmächtigte Person) ...................................................................................................................................................... (Vorname, Name, Wohnort der bevollmächtigten Person) das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär:in auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28.11.2023 als mein:e Vertreter:in für mich auszuüben. ...................................................................... Ort ...................................................................... Datum ...................................................................... Unterschrift * Anmerkung: Die Vollmacht muss im Original mit einer originalen Unterschrift vorgelegt werden. Eine eingescannte Fassung dürfen wir formalrechtlich nicht akzeptieren.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen.

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