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Verschmelzung: Tiempo MBO GmbH, Unique Personalservice GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Tiempo MBO GmbH · Nicht mehr Betriebspacht: Unique Personalservice GmbH Hrb05.09.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2018)

Auf einen Blick

Text

HRB 229375: Unique Personalservice Nord GmbH, Ungenannte Str. ??, D-80687 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Unique Personalservice GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 83187) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Der von der Gesellschaft am 16.05.2007/12.12.2007 mit der Tiempo MBO GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 163474) als herrschender Gesellschaft geschlossene Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung beendet. Der von der Gesellschaft am 23.10.2012 mit der Unique Personalservice GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 83187) als herrschender Gesellschaft geschlossene Betriebspachtvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Unique Personalservice Nord GmbH, München.

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