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Verschmelzung: INTERPRINT Samara GmbH Hrb04.11.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 8264: INTERPRINT GmbH, Ungenannte Str. ??, D-59759 Arnsberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2021 mit der INTERPRINT Samara GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 9358) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTERPRINT GmbH, Arnsberg.

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