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Übernahme (3 Firmen) · Ausgliederung (3 Firmen) Hrb26.11.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 206181: Siegfried Zech Lingen GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-49809 Lingen
. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.10.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem e. K. ????, ?????????, 04.08.1960, Lingen unter der Firma Siegfried Zech e. K. in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRA 206140) betriebenen Unternehmens mit Ausnahme der Beteiligung an der TPN Prüfingenieure & Umweltgutachter GmbH, Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRB 207309) und der ARU Ingenieurgesellschaft mbH, Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRB 202106) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Siegfried Zech Lingen GmbH & Co. KG, Lingen.