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BEKANNTMACHUNG NACH § 97 ABS. 1 AKTG Ureg09.10.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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TK Aufzüge GmbH Neuhausen auf den Fildern BEKANNTMACHUNG NACH § 97 ABS. 1 AKTG Bekanntmachung der Geschäftsführung der TK Aufzüge GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 des Gesellschaftsvertrages derzeit aus 12 Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Arbeitnehmer ist dauerhaft unter 2.000 gesunken. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat damit nicht mehr nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt. Maßgeblich sind nunmehr §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, wonach der Aufsichtsrat zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer und zu zwei Drittel mit Vertretern des Arbeitgebers zu besetzen ist. Der neu zu wählende Aufsichtsrat wird sich aus 6 von der Gesellschafterversammlung und 3 von den ArbeitnehmerInnen gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat wird sich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) zusammensetzen, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen. Neuhausen a.d.F., 28. September 2023 TK Aufzüge GmbH Die Geschäftsführung Christian Fongern Matthias Stentrup Carolin Beckers

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TK Aufzüge GmbH, Neuhausen auf den Fildern.

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