Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Ordentliche Hauptversammlung Ureg27.05.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Wir laden Sie mit diesem Schreiben herzlich zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet

am Freitag, den 28. Juni 2024 um 14.00 Uhr

in der Eisenbahnstr. 1 ("Westspitze", 6. OG), 72072 Tübingen

ÖPNV-Haltestellen: Landestheater (Linien 1, 4, 8) oder
Blaue Brücke (Linien 1, 3, 4, 5, 8, 13, 16, 31, 34)
Fußweg vom Hauptbahnhof Tübingen: 700 m (10 min)

statt.


Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt.

Der Einlass beginnt um 13.15 h und endet mit Beginn der Versammlung um 14.00 h.

Sie finden anbei die Tagesordnung, weitere Hinweise und eine Vollmacht für den Fall, dass Sie sich vertreten lassen wollen. Bitte beachten Sie, dass Vollmachten bei uns in Papierform eingehen müssen, eine E-Mail genügt den formalen Ansprüchen leider nicht.

Ich würde mich freuen, Sie / Euch am 28. Juni 2024 zu sehen!


Beste Grüße,

Gunnar Laufer-Stark


Tagesordnung

TOP 1

Vorlage und Erläuterung

des Geschäftsberichtes des Vorstands

des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023

des Berichtes des Aufsichtsrates

TOP 2

Aussprache über die Berichte

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Dem Mitglied des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

TOP 5

Verabschiedung der Mitarbeiterinnen Sabine Eggers und Jördis Binroth

TOP 6

Vorstellung des neuen Vorstandsmitglieds Dr. Ulrich Otto

TOP 7

Beschlussfassung über den Abschluss der auf der Hauptversammlung vom 01.02.2024 beschlossenen Kapitalerhöhung

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Die auf der Hauptversammlung vom 01.02.2024 beschlossene Kapitalerhöhung von 5.224.500 Euro auf bis zu 6.164.500 Euro wird mit dem am 28.06.2024 erreichten Stand von Zeichnungen abgeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, die zur Eintragung in das Handelsregister notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

TOP 8

Festsetzung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder (§ 11 Abs. 1 der Satzung, § 95 S. 2 AktG)

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

§ 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt gefasst:

"Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern"

TOP 9

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 28.06.2024 endet die Amtszeit der bisherigen sechs Aufsichtsratsmitglieder. Es stehen auf dieser Hauptversammlung somit Neuwahlen an. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertreter/innen der Aktionär/innen zusammen (§ 96 Abs. 1, 6. Fall AktG); an Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder beginnt mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Drei der bisherigen sechs Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sich wieder zur Wahl.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:

Herr Markus Buckenmayer, Tübingen
Frau Annette Guthy, Tübingen,
Herr Timon Haidlinger, Tübingen,
Frau Dorothea Mann, Tübingen
Frau Rebecca Pusch, Tübingen
Frau Dr. Beate Radzey, Bondorf
Herr Hashem Tahami, Gomaringen

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Die Porträts der Kandidatinnen und Kandidaten sind ab sofort bis zur Beendigung der Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter

http://hauptversammlung.nestbau.ag

einzusehen.

TOP 10

Ausblick auf das nächste Geschäftsjahr

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei - sie bedarf in jedem Fall der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Ungenannte Str. ??, D-72070 Tübingen zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der/die Antragsteller:in hat nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber:in der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse

http://hauptversammlung.nestbau.ag
 

unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionär/innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jede Aktionärin/jeder Aktionär hat das Ungenannte Str. ??, D-72070 Tübingen zu stellen. Gegenanträge sind zu begründen. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden (§ 127 S. 2 AktG). Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin/des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse

http://hauptversammlung.nestbau.ag
 

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.


Tübingen, im Mai 2024

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark
Vorstand


Vollmacht *

zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen


Hiermit bevollmächtige ich,


...............................................................................................................................................................................
( Ihr Vorname, Name, Wohnort)


Frau / Herrn (= bevollmächtigte Person)


...............................................................................................................................................................................
(Vorname, Name, Wohnort der bevollmächtigten Person)


das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär:in auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28.06.2024 als mein:e Vertreter:in für mich auszuüben.

 
......................................................................
Ort
......................................................................
Datum
 
......................................................................
Unterschrift

* Anmerkung: Die Vollmacht muss im Original mit einer originalen Unterschrift vorgelegt werden.
Eine eingescannte Fassung dürfen wir formalrechtlich nicht akzeptieren.

 

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG - Ordentliche Hauptversammlung" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.