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Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 58 Teilgewinnabführungsverträgen … Hrcdd31.07.2019 Handelsregister tägliche Änderungen

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

166

b) Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 58 Teilgewinnabführungsverträgen wurden 10 (zehn) Teilgewinnabführungsverträge vertragsgemäß (durch Kündigung) mit Wirkung jeweils zum Ablauf des 31. Dezember 2018 beendet. Dabei handelt es sich um die unter lfd. Nrn. 20, 21, 34, 35, 36, 41, 46, 47, 48 und 58 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Juli 2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Ferner wurden von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen 9 (neun) Teilgewinnabführungsverträge durch Übertragungsvereinbarungen mit Wirkung jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, geändert, nämlich die unter lfd. Nrn. 6, 11, 12, 17, 37, 38, 39, 40 und 49 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Juli 2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Mit Wirksamwerden der Übertragungen gemäß den Übertragungsvereinbarungen, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, erlöschen die betreffenden Stillen Beteiligungen und sind die betreffenden Stillen Gesellschaftsverträge beendet. Die Hauptversammlung hat den den Änderungen der betreffenden Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarungen am 23. Mai 2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.

a) 31.07.2019 Heynen

b) Fall 232

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hamburg Commercial Bank AG, Hamburg.

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