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Personen · Name: Windhorse Freiburg e. V. - Verein zur Förderung psychischer Gesundheit und ganzheitlicher Therapie psychischer Erkrankungen · Vertretungsregelung · Satzung Hrcdd28.12.2016 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
| Nummer der Eintragung |
a) Name b) Sitz |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 5 |
a) Name geändert; nun: "Windhorse Freiburg e.V." - Verein zur Förderung psychischer Gesundheit und ganzheitlicher Therapie psychischer Erkrankungen |
a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte ab einer Höhe von 25.000,00 Euro die Genehmigung des Aufsichtsrats erforderlich ist. b) Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: |
a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. |
a) 28.12.2016 Tänzel b) Neufassung der Satzung: AS. 243 ff |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Windhorse Freiburg e. V. - Verein zur Förderung psychischer Gesundheit und ganzheitlicher Therapie psychischer Erkrankungen, Freiburg i. Breisgau.