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Verschmelzung Hrb16.09.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 21076: GROKA Groß-Kartoffelvertrieb Dollbergen GmbH & Co. KG,
Uetze, Eddesser Landstraße 6, 31311 Uetze
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2019 mit der Uetzer Zwiebel GmbH & Co. KG VertriebsgeselIschaft mit Sitz in Uetze-Dollbergen (Amtsgericht Hildesheim HRA 21154) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GROKA Groß-Kartoffelvertrieb Dollbergen GmbH & Co. KG, Uetze.

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