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Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien Ureg22.05.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

fox e-mobility AG

München/Düsseldorf

ISIN (alt) Inhaberaktien: DE000A2NB551
ISIN (neu) Namensaktien: DE000A3EX222

Bekanntmachung
über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien
in auf den Namen lautende Stückaktien

Die ordentliche Hauptversammlung der fox e-mobility AG vom 31. Januar 2023 hat u.a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 24.März 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München HRB 242349) eingetragen und sind damit wirksam geworden.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 73.289.378,00 ist nunmehr in 73.289.378 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 eingeteilt.

Am 06.06.2024 (Ex-Tag) erfolgt die Umstellung von der Inhaberaktie in die Namensaktie im Handel.

Die depotmäßige Umstellung bzw. Bestandsumstellung auf die Namensaktie wird am 10.06.2024 (Zahlbarkeitstag), Stand vom 07.06.2024, abends (Record-Date), durch Clearstream Banking vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der fox e-mobility AG von der bisherigen ISIN DE000A2NB551 im Verhältnis 1: 1 in auf den Namen lautende Stückaktien der fox e-mobility AG mit der neuen ISIN DE000A3EX222 umgestellt.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien einzutragen sind. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb u.a. zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von Namensaktien der fox e-mobility AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Quirin Privatbank AG, Niederlassung Bremen.

Die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien unterliegt den banküblichen Provisionen. Es erfolgt keine Gebührenerstattung durch die Gesellschaft.

 

Düsseldorf, 17. Mai 2024

fox e-mobility AG

- Der Vorstand -

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: fox e-mobility AG, Düsseldorf.

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