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Löschung · Verschmelzung: Raiffeisen Münster LAND eG Hrb19.05.2020 Registerbekanntmachungen (Löschungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 416: Raiffeisen Warengenossenschaft Albersloh-Everswinkel eG, Ungenannte Str. ??, D-48351 Everswinkel. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.11.2019 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.11.2019 mit der Raiffeisen Münster LAND eG mit Sitz in Telgte (Amtsgericht Münster GnR 419) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen Warengenossenschaft Albersloh-Everswinkel eG, Everswinkel.

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