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Ein­tra­gung · Vorstand (2 Personen) · Prokura (2 Personen) · Kapital: 4.000.000 € · Fir­men­sitz: Delbrück · Rechts­form: AG · Name: paragon AG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrcdd28.04.2004 Handelsregister tägliche Änderungen

Auf einen Blick

Text

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) paragon Aktiengesellschaft

b) Delbrück

c) Forschung und Entwicklung im Bereich der Mikroelektronik, Herstellung und Vertrieb von elektronischen Geräten, dazugehöriger Peripherie und entsprechender Baugruppen sowie Verwaltung von Patenten, Lizenzen und Gebrauchsmustern.

4.000.000,00 EUR

a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

b) Vorstand: ?????, ????? ??, Delbrück, *??.??.???? Vorstand: ????, ???????????, Verl-Kaunitz, *??.??.????

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied ??????, ????, Zella-Mehlis, *??.??.???? ???????????, ????, Gütersloh, *??.??.????

a) Aktiengesellschaft Satzung vom 08.07.1999, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2003 geändert.

b) Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 17. Oktober 2000 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister an durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 1.449.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 289.800,00 auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben. Sofern der Vorstand von den Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluß keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe festlegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. § 5 der Satzung ist dementsprechend um die Ziffer 5 ergänzt worden. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 16. Mai 2001 ist § 5 Absatz 5 der Satzung geändert und wie folgt neu gefaßt worden: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2006 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals ingesamt jedoch höchstens um EUR 2.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Betrag von EUR 400.000,00 auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen auszugeben. Sofern der Vorstand von den Ermächtigungen zum Bezugsrechtsauschluß keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festlegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 15. Mai 2002 die Änderung des am 17. Oktober 2000 geschaffenen bedingten Kapitals I in Höhe von 289.800,00 EUR zur ein- oder mehrmaligen Gewährung von Optionsrechten an Vorstand und Mitarbeiter der paragon AG auf Grund eines Aktienoptionsprogramms im Sinne von § 192 II Nr. 3 AktG beschlossen. Danach wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung des geänderten bedingten Kapitals I dieses dahingehend angepaßt, dass zukünftig Optionsrechte auch an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener, in- und ausländischer verbundender Unternehmen im Sinn des § 15 AktG gewährt werden können. Hierzu werden die Bestimmung in I, 1, a, b, c, d, e, f, g, h und i des Hauptversammlungsbeschlusses vom 17. Oktober 2000 entsprechend modifiziert. § 5 Ziffer 4 der Satzung ist dementsprechend geändert worden.

a) 28.04.2004 Wild

b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 0630 Amtsgericht Delbrück getreten. Freigegeben am 28.04.2004.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: paragon GmbH & Co. KGaA, Delbrück.

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