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Beschluss des Vorstands über die Einziehung eigener Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals Ureg20.12.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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BASF SE Ludwigshafen am Rhein - ISIN DE000BASF111 - Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG - Beschluss des Vorstands über die Einziehung eigener Aktien und Herabsetzung des Grundkapitals Die ordentliche Hauptversammlung der BASF SE hat den Vorstand am 12. Mai 2017 und erneut am 29. April 2022 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 28. April 2027 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Unter dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 13. Dezember 2022 beschlossen, 24.623.765 eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen und das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals in Höhe von 31.518.419,20 Euro herabzusetzen. Das entspricht rund 2,68 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Das Grundkapital der BASF SE beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien 1.144.134.309,12 Euro und ist eingeteilt in 893.854.929 Aktien. Ludwigshafen am Rhein, im Dezember 2022 BASF SE Der Vorstand

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