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Verschmelzung: LAR GmbH Hrb21.12.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4738: Lanfer Automation Beteiligungs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-46325 Borken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2021 mit der LAR GmbH mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 20112) verschmolzen. Die Eintragung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lanfer Automation Beteiligungs GmbH, Borken.

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