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Löschung · Verschmelzung: Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH Hrb11.11.2008 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 04.11.2008)

Auf einen Blick

Text

Schwäbische Hüttenwerke Automotive Verwaltungs GmbH, Aalen (Ungenannte Str. ??, D-73433 Aalen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 722559) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwäbische Hüttenwerke Automotive Verwaltungs GmbH, Aalen.

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