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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg25.03.2011 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AGFrankfurt am MainISIN DE 000 520 470 5
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TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG, |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 6. Mai 2010 Herrn Ernesto A. M. Mancosu zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft für die Zeit bis zum Ende derjenigen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Ernesto A. M. Mancosu endet daher mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 8 Abs. 1 der Satzung der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
für die Zeit bis zum Ende derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats nicht gebunden. Herr Mancosu ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. |
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zu wählen. |
| I. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder von einem Kreditinstitut gegen Einreichung von Aktien ausgestellt werden. In jedem Fall hat sich der Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, somit auf den 14. April 2011 (0:00 Uhr) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 7. Tag vor der Hauptversammlung, somit dem 28. April 2011 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
Zwecks Erfüllung der vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen werden die Aktionäre gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte zu bestellen. |
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| II. |
Stimmrechtsvertretung und Nachweis Aktionäre, die die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Es reicht aus, wenn die Vollmacht in Textform (z. B. per E-Mail) erteilt wird. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden, z. B. durch Übersendung an die oben genannte E-Mail-Adresse. Als Service bieten wir unseren Aktionären wieder an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. An Abstimmungen über Beschlussvorschläge, zu denen keine ausdrücklichen Weisungen erteilt wurden, dürfen die Stimmrechtsvertreter nicht teilnehmen. Nähere Einzelheiten zur Anmeldung, zur Vollmachtserteilung und zum Nachweis der Bevollmächtigung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.vwd.com/hv2011 einsehbar. |
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| III. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre |
| 1. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG Anträge (einschl. Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 20. April 2011 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers im Internet unter http://www.vwd.com/hv2011 unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. |
| 2. |
Ergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsverlangen). Ergänzungsverlangen sind an die in Ziffer 1. genannte Adresse zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 4. April 2011 (24:00 Uhr), zugehen. |
| 3. |
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gem. § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung können Aktionäre oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnungspunkte erforderlich sind. Da der Hauptversammlung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. |
Nähere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre (Ergänzungsverlangen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen sowie dem Auskunftsrecht in der Hauptversammlung) sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2011 einsehbar.
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft auf 25.754.577 mit insgesamt 25.754.577 Stimmrechten. Von den 25.754.577 insgesamt ausgegebenen Aktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 1.000 Aktien von der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG selbst gehalten (eigene Aktien). Aus den eigenen Aktien stehen der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG keine Stimmrechte zu. Weitere 10.060.775 Aktien unterliegen einem Rechtsverlust gemäß § 28 i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG.
Die Anzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten Aktien beträgt demnach zum Zeitpunkt der Einberufung 15.692.802 Stück.
V. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Die Inhalte der Einberufung, die Erläuterungen zu Tagesordnungspunkten, zu denen kein Beschluss gefasst wird, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind im Internet unter http://www.vwd.com/hv2011 einsehbar.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt a. Main.