Recherchiere Firmen­bekanntmachungen und finanzielle Kennzahlen

Kol­lo­ka­ti­ons­plan und Inventar: 20.06.2019 Shab31.05.2019 Schweizerisches Handelsamtsblatt, Schweiz

Auf einen Blick

Text

Kollokationsplan und Inventar The Bridge Finance Company AG in Liquidation

Rechtliche Hinweise

Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. 
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Auflagefrist Kollokationsplan nach Publikation

20. Juni 2019

Anfechtungsfrist Inventar

10. Juni 2019

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: The Bridge Finance Company AG, Zürich, Schweiz.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "The Bridge Finance Company AG - Kol­lo­ka­ti­ons­plan und Inventar: 20.06.2019" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.