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Kollokationsplan und Inventar: 20.06.2019 Shab31.05.2019 Schweizerisches Handelsamtsblatt, Schweiz
Auf einen Blick
Text
Kollokationsplan und Inventar The Bridge Finance Company AG in Liquidation
Rechtliche Hinweise
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Auflagefrist Kollokationsplan nach Publikation
20. Juni 2019
Anfechtungsfrist Inventar
10. Juni 2019
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: The Bridge Finance Company AG, Zürich, Schweiz.
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