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Verschmelzung: Raiffeisen Calbe Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb28.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.12.2007)

Auf einen Blick

Text

AGRAVIS RAIFFEISEN AG, Hannover und Münster (Westfalen) (Ungenannte Str. ??, D-30175 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung gem. § 62 UmwG nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.10.2007 mit der Raiffeisen Calbe Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Calbe (Amtsgericht Stendal HRB 106449) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AGRAVIS RAIFFEISEN AG, Münster.

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