Xdream SPORTS & EVENTS GmbH, Maintal (
Ungenannte Str. ??, D-63477 Maintal). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen.
Neuer Gegenstand: Durchführung, Veranstaltung und Organisation von Sportveranstaltungen, insbesondere auf dem Gebiet des Triathlons und Duathlons und den Disziplinen Schwimmen, Fahrradfahren, Laufen, Inlineskating; Durchführung, Veranstaltung und Organisation von Events, Konzerten und Tanzveranstaltungen; Durchführung, Veranstaltung und Organisation von Kursen, Trainingscamps und Sportbetreuung jeder Art; Einkauf, Verkauf von Merchandising-Produkten, sowie Waren jeglicher Art, Erwerb und Vergabe von Lizenzen für Veranstaltungen und Waren; die Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet von Sportveranstaltungen und Events; Vermittlung und Veranstaltung von Sport- und Flugreisen sowie Vermittlung und Gestaltung von Werbeanzeigen und Anzeigenkampagnen in Print- und TV-Medien. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der
HAWAII HOLIDAY SERVICE GmbH mit Sitz in Maintal (
Amtsgericht Hanau HRB 3405) verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.