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Verschmelzung: EOM GmbH Entsorgungsbetrieb Oldenburger Münsterland Hrb21.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.01.2011)

Auf einen Blick

Text

OME Oldenburgische Münsterländische Entsorgungsbetriebe GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-49393 Lohne
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2010 mit der EOM GmbH Entsorgungsbetrieb Oldenburger Münsterland mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 203535) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OME Oldenburgische Münsterländische Entsorgungsbetriebe GmbH, Lohne.