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Verschmelzung (5 Firmen) Hrb28.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.07.2009)

Auf einen Blick

Text

EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Ungenannte Str. ??, D-67657 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2009 mit der Reifen-Brose GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 889) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2009 mit der Reifen Brose Brühl GmbH & Co. Reifen Service KG mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln HRA 18370) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2009 mit der Reifen-Brose Rheinbreitbach GmbH & Co. Reifenservice KG mit Sitz in Rheinbreitbach (Amtsgericht Montabaur HRA 20158) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2009 mit der Reifen-Brose Meckenheim GmbH & Co. Reifenservice KG mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn HRA 6432) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2009 mit der Reifen-Brose Siegburg GmbH & Co. Reifenservice KG mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg HRA 4641) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Michelin Deutschland GmbH, Karlsruhe.

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