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Verschmelzung Hrb31.05.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.05.2005)

Auf einen Blick

Text

RB Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Ungenannte Str. ??, D-40196 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der Rheinisch-Bergische VerlagsgesellschaftmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 31858) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RB Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.

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