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Die Vertreterversammlung vom 23.06.2005 hat eine Änderung des Statuts u.a.in § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht)… Hrb29.07.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.07.2005)

Text

Raiffeisenbank eG, Heinsberg (
Siemensstr. 5, 52525 Heinsberg
). Die Vertreterversammlung vom 23.06.2005 hat eine Änderung des Statuts U.A.in § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil , auf welche die Nachschusspflicht der Mitglieder beschränkt ist , wurde auf 300 Euro herabgesetzt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Heinsberg eG, Heinsberg.

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