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Verschmelzung: Z & J Technologies GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Z & J Technologies GmbH Hrb21.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Z & J Holding GmbH, Düren (Ungenannte Str. ??, D-52355 Düren). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Z & J Technologies GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.11.2006 mit der Z & J Technologies GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 3049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Z & J Technologies GmbH, Düren.

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