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Formwechsel: INTERPRINT GmbH · Rechts­form: GmbH Hrb25.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.06.2008)

Auf einen Blick

Text

INTERPRINT GmbH & Co. KG, Arnsberg (Ungenannte Str. ??, D-59755 Arnsberg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2008 im Wege des Formwechsels in die INTERPRINT GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 8264) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTERPRINT GmbH & Co. KG, Arnsberg.

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