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Verschmelzung: GCI BridgeCapital AG Hrb22.10.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.10.2008)

Auf einen Blick

Text

GCI FinancialServices AG, München (Ungenannte Str. ??, D-80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 mit Nachtrag vom 27.08.2008 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 14.08.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.08.2008 mit Nachtragsbeschluss jeweils vom 27.08.2008 mit der GCI BridgeCapital AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157988) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GCI FinancialServices AG, München.

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