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Kroonveste IV GmbH, Frankfurt a. Main✝︎
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1. Das Halten, die Entwicklung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Verwertung der Immobilie "Kroonveste", Kronenburgsingel 6, NL 6831 EX Arnhem, Niederlande sowie weiterer Vermögensgegenstände im Sinne von § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 und Abs. 6 InvG, die nach den Vertragsbedingungen des Immobilien-Sondervermögens im Sinne der nachfolgenden Ziffer 3 erworben werden dürfen. Vom Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb solcher Gegenstände und die Vornahme solcher Geschäfte erfaßt, die zur Weiterentwicklung und Bewirtschaftung der Immobilie erforderlich sind oder zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. 2. Die Gesellschaft darf nicht mehr als drei Immobilien halten (§ 68 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvG). 3. Die Gesellschaft darf eine weitere lmmobilie nur erwerben, wenn ihr Wert zusammen mit dem Wert der bereits von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien 15 % des Wertes des von SEB lnvestment GmbH, Frankfurt am Main, ("SEB") aufgelegten Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung die Beteiligung an der Gesellschaft von SEB gehalten wird, (im folgenden "Immobilien-Sondervermögen") nicht übersteigt ( 68 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 lnvG). Als lmmobilie im Sinne des Satzes 1 ist auch eine aus mehreren Immobilien bestehende wirtschaftliche Einheit zu verstehen ( 68 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 73 Abs. 2 lnvG). 4. Der kumulierte Wert aller Immobilien, die zum Vermögen der Gesellschaft und sonstiger Gesellschaften, an denen SEB für Rechnung des Immobilien-Sondervermögens beteiligt ist, gehören, darf 49 % des Wertes des Immobilien-Sondervermögens nicht übersteigen (§ 68 Abs. 6 Satz 1 InvG). 5. Die Gesellschaft ist zudem beschränkt auf solche Tätigkeiten, welche SEB als Kapitalanlagegesellschaft für das Immobilien-Sondervermögen ausübern darf (§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InvG). 6. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte.
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Gesetzliche Vertreter
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Jahresabschluss
Publikationen
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